Bis zum Jahr 2026 müssen die burgenländischen Gemeinden ein Örtliches Entwicklungskonzepts, kurz ÖEK, erstellen. Dies ist im Bgld. Raumplanungsgesetz von 2019 fixiert worden. Nun stehen viele Mandatare vor der Frage: was ist das und wie geht das? Welche Möglichkeiten öffnet das und wie kann ich mich einbringen?
In diesem Seminar erhalten Teilnehmer:innen grundsätzliche Informationen zu den Inhalten eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie über das Verfahren zur Erstellung eines solchen:
- Ziel und Inhalt des ÖEK
- Verfahren zur Erlassung des ÖEK
- Anpassung und Änderung des ÖEK
- Strategische Umweltprüfung
Zeit für Fragen und Austausch ist auch gegeben.
Die Referentin Alexandra Fischbach arbeitet in der Abtl. Hauptreferat Raumplanung der Burgenländischen Landesregierung und ist als ehemalige Gemeinderätin mit Gemeindeprozessen vertraut.
Teilnehmerzahl: 5-15
Anmeldung bis 7.12.2021 an Sandra Steimann,
sandra.steimann@freda.at