Der – nicht die – Ökoschilling ist das Fundstück des Monats April. Es handelt sich dabei natürlich nicht um echtes Geld, sondern um eine Aktion der Alternativen Liste Graz (ALG), die sich ab 1982 in der „Dezentrale für Alternativen“ in der Prokopigasse jeden Mittwoch traf. Bei den Gemeinderatswahlen in Graz 1983 erreicht die ALG knapp über 7% der Stimmen und vier Mandate.
Die Ökoschilling-Noten waren abgewandelte Versionen der damals aktuellen Version der 1.000-Schilling-Scheine aus der Serie 1966 mit dem Abbild von Bertha von Suttner auf der Vorderseite. Die Ökoschillinge wurden mit darüber kopierten Informationen angepasst: aus der Österreichischen Nationalbank wurde die Dezentralbank und auf der Rückseite wurde die Ansicht von Schloss Leopoldskron durch einen Text ersetzt. „Bei moralisch bzw. ökologisch fragwürdigen Transaktionen ist die Verwendung dieser Note als Zahlungsmittel nicht angebracht“, heißt es darin. Verteilt wurden sie nicht als Alternativwährung (obwohl der Wörgler Schilling von 1932 vielleicht Ideengeber war), sondern wie Flugblätter und vor allem in Graz.
Als Stichwort war der Ökoschilling in dieser Zeit in der Steiermark in den Kreisen von Naturschützern und alternativen Ökonomen bekannt, denn ein Modell zum finanziellen Lastenausgleich zwischen Umweltverbrauchern und -erhaltern wurde von J. Steinbach unter diesem Namen auf dem Naturschutztag in Stainach am 11.6.1982 vorgestellt. Die Landesgruppe Steiermark des Österreichischen Naturschutzbundes machte daraus eine Petition an den steirischen Landtag und die Naturschutzbehörde unterbreitete in der Folge den Entwurf zu einem „Ökoschillinggesetz“. Gemeint war damit die Einführung einer Landschaftspflegeabgabe. Zwei Jahre später, 1984, wurde tatsächlich ein Budget von 100 Millionen (echten) Schilling für den Umweltschutz bereitgestellt, aufgeteilt über fünf Jahre à 20 Millionen Schilling. Die Arbeitsgebiete der Fachstelle Naturschutz umfassten laut ihrem 5-Jahres-Programm Biotop- und Vegetationskartierung, die Erfassung schützenswerter Fließgewässer, Pflege und Einrichtung von National- und Naturparks, sowie ein Artenschutz- und ein Höhlenschutzprogramm.
Die Ökoschillingnoten der ALG standen mit dem Gesetz nicht in direkter Verbindung. Vielleicht haben sie aber doch den einen oder anderen Empfänger dazu bewegt, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, wofür eigentlich staatliches Geld ausgegeben wird und wie man auch anders, nämlich nachhaltig und umweltschonen wirtschaften kann.
Quellen: Ökoschillingnote Signatur AT FREDA GG 9.3; Steirischer Naturschutzbrief 1982/3; Steirischer Naturschutzbrief 1984/1
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(RG, 2025)