Bei der Salzburger Landtagswahl 1984 scheiterte die Grün-Alternative Bürgerliste (GABL) – wenn auch mit 4,26% nur knapp. Die GABL war aus Alternativer Liste, Salzburger Bürgerliste, Vereinten Grünen, Menschen aus BürgerInneninitiativen und Personen abseits von Organisationen gebildet worden.
Oberste Ziele der GABL
- Der Schutz der Umwelt und der in ihr lebenden Menschen.
- Die direkte Beteiligung der Bevölkerung an den Entscheidungsprozessen in allen unseren Lebensbereichen.
- Die Beseitigung der Abhängigkeit der Menschen von den Parteien.
- Das Verhindern von persönlicher Bereicherung einzelner zu Lasten von Natur und Mensch.
- Die soziale Gerechtigkeit und Solidarität in der Gesellschaft.
- Das gewaltfreie Streben nach Frieden.
Warum wurde Mandat verfehlt?
Im Alternativenrundbrief 94/95 vom 2. April 1984 versuchte die GABL eine Analyse der Ursachen:
//zitat// Woran lag es also, dass wir das Landtags-Mandat verfehlten? (Grundmandat in der Stadt Salzburg, um ca. 1.000 Stimmen verfehlt). Einige Vermutungen:
- Das Sammeln von Unterstützungserklärungen kostetet viel Kraft, die dann für andere Arbeiten fehlte.
- Die viel zu lange Diskussion um eine Einigung mit der VGÖ hat die Wähler verunsichert.
- Das Verleumdungsspiel der Medien mit „links“ und „bürgerlich“, während die großen Parteien einander kaum kritisierten.
- Vor allem war durch die Kandidatur der (Braun-)“Grünen“ als Liste 4 die Verwirrung in der Bevölkerung groß, viele verwechselten sie mit der VGÖ. //zitatende//
Nazitarnliste „Die Grünen Österreichs“
Die hier als „Braungrüne“ bezeichnete rechtsextreme Partei „Die Grünen Österreichs“ (DGÖ) erreichte 1,33% und könnte der GABL tatsächlich die entscheidenden Stimmen gekostet haben. Die DGÖ wurde vom NDP-Funktionär Alfred Bayer gegründet und zog eine Zeitlang erfolgreich einen Teil des Grünpotentials ab. Bayer gründete auch andere Organisationen in diesem Segment – wie den „Verband der Umweltschützer“, die „Grüne Front“ und die „Aktion grünes Leben“.
Die erfolgreiche Kandidatur der DGÖ bei den ÖH-Wahlen 1987 wurde – auf eine Beschwerde des VSSTÖ hin – vom Verfassungsgerichtshof wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung aufgehoben, die Wahlen mussten wiederholt werden. Bereits 1986 stellte das Landesgericht Graz fest, „dass im heutigen Programm der ‚Grünen Österreichs‘ […] sämtliche Elemente der nationalsozialistischen Ideologie vorhanden sind, die die wissenschaftliche Literatur als Kriterien aufgestellt hat“ (Quelle: David Kriebernegg: Braune Flecken der Grünen Bewegung, 2014; Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus; Wikipedia)