136/366: Volkszählung 1991: Bürgerin Nr. 3759 xy antwortet nicht

Volkszählung 1991: Bürgerin Nr. 3759 xy antwortet nicht
Volkszählung 1991: Bürgerin Nr. 3759 xy antwortet nicht (Grünes Archiv)

Die Volkszählung 1991 wurde von der Grünen Alternative und vielen anderen Organisationen kritisiert – die Argumente richteten sich gegen die „Großzählung“ an sich und im besonderen gegen einzelne Fragen wie nach dem Religionsbekenntnis oder der Definition des „Haushaltsvorstandes“. Ein Aufruf zum Boykott stand unter Strafe – die Grünen begnügten sich daher in dem Folder „Bürgerin Nr. 3759 xy antwortet nicht“ mit Warnungen vor Ausfüllfehlern, die die maschinelle Auswertbarkeit der Formulare gefährdet hätten 😉

Download des Folders: 136-volkszaehlung-1991-folder (PDF, 4 MB)


Am 15. Mai 1991 ist es wieder so weit.

Alle zehn Jahre wird in Österreich eine „Großzählung“ abgehalten.

Der Staat will immer mehr wissen – mehr als 500 Millionen öS [36 Millionen EUR, Anm.] wird der Wissensdurst der Behörden den Steuerzahler kosten. Gab er sich bei der Volkszählung 1957 noch mit acht Fragen zufrieden, beinhaltet 1991 allein das Personenblatt 17 Fragen. Haben Sie einen Zweitwohnsitz bzw. sind Sie an zwei Stellen gemeldet, dann versucht die Gemeinde mittels eines zusätzlichen „Ergänzungsblattes“ ihren „ordentlichen Wohnsitz“ herauszubekommen: Hier geht’s um Geld für die Gemeinden (Finanzlastenausgleichsgesetz). Da wollen es die Gemeindeväter dann ganz genau wissen, ob Sie die ganze Woche oder nur werktags, häufig oder fallweise in dieser Wohnung anwesen sind. Auch ob Familienmitglieder – auch Lebensgefährt/in/e mit Ihnen gemeinsam die Unterkunft bewohnen, wird interessiert nachgefragt. Fragen nach der gesellschaftlichen Betätigung in der Gemeinde – „kulturelle, sportliche, soziale und politische“ – runden das Bild ihrer Persönlichkeit ab. Sollten Sie zur Zeit der Volkszählung abwesend sein (Urlaub), so werden Ihre Nachbarn bzw. der/die Hausmeister/in von den Zählern zur „Ersatzausfüllung“ befragt. Ein etwaiges Unbehagen Ihrerseits mit dieser Vorgangsweise ist nicht angebracht, denn lt. §3 Abs 2 „sind Personen… zum Zeitpunkt der Erhebung wegen Abwesenheit nicht erfaßbar…, so sind der Haushaltsvorstand, der Wohnungsinhaber, der Wohnungsvermieter oder der Hauseigentümer soweit möglich und zumutbar, auskunftspflichtig.“

Pseudoanonym

Das „Personenblatt“, das Sie ausfüllen müssen, enthält nicht Ihren Namen. Dafür Ihr Geschlecht, Ihr Geburtsdatum, den Familienstand (mit genauem Datum der Eheschließung) und den Namen Ihrer Arbeitsstätte oder Schule mit genauer Adresse. Im „anonymen“ Datensatz, der im Österreichischen Statistischen Zentralamt gespeicher wird, ist auch noch die Wohnadresse enthalten… Weiters sind die Zählorgane angehal ten, die Richtigkeit der Angaben soweit wie möglich zu überprüfen, die Gemeinde überprüft die Fragebögen noch einmal auf „Vollständigkeit“ bis dann die Bögen diskret und „anonym“ im Österreichischen Statistischen Zentralamt einlangen.

Unnötig

Laut Gesetz muß die Zahl der Abgeordneten pro Wahlkreis bzw. der Bundesratsmitglieder pro Bundesland und der Finanzausgleich der Gemeinden durch die Volkszählung festgestellt werden. Dazu würde aber eine einfache Kopfzählung genügen – Fragen nach dem Religionsbekenntnis, der Umgangssprache, der Ausbildung, und vieles mehr hätten dabei nichts verloren.

Die Auswirkungen des vielzitierten „statistischen Interesses“ zur Planung der Wohn- und Verkehrssituation kennen wir: Eine bessere Stadt- und Raumplanung wird nur erreicht durch direkte BürgerInnenbeteiligung, Mitsprache und Selbstbestimmung der Betroffenen.

Gefährlich

Im 20. Jahrhundert sind die Menschen einem historisch einmaligen Grad an Überwachung ausgesetzt. Jede/r Bürger/in ist in unzähligen (staatlichen und privatwirtschaftlichen) Datensystemen gespeichert, deren mögliche Verknüpfung eine weitgehende Kontrolle über das Leben des/der Einzelnen ermöglichen.

Die sichersten Daten sind jene, die nicht hergegeben werden

Damit der/die Bürger/in auch auskunftswillig ist, droht auf Nichtausfüllung der Volkszählungsbögen öS 30.000,- Geldstrafe [2180 EUR, Anm.] oder 6 Monate Haft. Ein Aufruf zu einem Boykott wäre ebenfalls strafbar und wird somit nicht gemacht. Im Gegenteil: Wir werden versuchen, die mündigen Bürger/innen darüber aufzuklären, was sie auf keinen Fall machen dürfen, da sonst die Volkszählungsformulare nicht mehr maschinell lesbar sind und damit eine Auswertung entscheidend behindert würde:

Mündiges Ausfüllen ist gefragt

Die Zählungspapiere sind NICHT zu knicken und dürfen auch NICHT naß gemacht werden. Die Kreuzerl müssen in die Mitte der Kreise gesetzt werden, die Verwendung schmieriger Bleistifte bzw. Radieren ist zu unterlassen. Da die Fragebögen ohnehin „anonym“ sind, ist mündiges Ausfüllen gefragt. Bei der Frage nach der Umgangssprache wiederum empfiehlt sich eine strikte Gedächtniserforschung: Sie waren doch auch schon in Jugoslawien und haben sich dort z.B. auf slowenisch „umgangssprachlich“ unterhalten.

Arbeitslose haben bei der Volkszählung den besonderen Vorteil, rasch mit der Beantwortung fertig zu sein: Die Angaben über die berufliche Stellung, den Wirtschaftszweig der Firma, deren genaue Adresse und der Weg zur Arbeitsstätte entfallen.


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