Heute vor siebzehn Jahren, am 3. Februar 1998, stellte die Grünalternative Jugend Pippi Langstrumpf als Kandidatin für die Bundespräsidentschaftswahl auf, denn: „Pippi steht für ein selbstbestimmtes Leben und Ablehnung von Autorität“. Der ÖVP-Pressedienst bewies dabei Humor und stellte einige Fragen an die Kandidatin, wie zum Beispiel: „Trifft es zu, dass Fräulein Langstrumpf in ihrer Villa ein Äffchen und ein Pferd hält? Wenn ja, möge uns die Grün-Kandidatin Auskunft darüber geben, woher das Äffchen stammt (Artenschutzkonvention, Verbot des Imports gefährdeter Tierarten), ob es artgerecht gehalten werden kann und inwieweit das Tier für publikumswirksame Zurschaustellung (TV, Kino, Video) verwendet wurde oder wird.
Ebenso wird Auskunft darüber begehrt, inwieweit dem Pferd seitens seiner Besitzerin adäquater Lebens- bzw. Bewegungsraum geboten wird. Die Behörde musste öfters zur Kenntnis nehmen, dass das Pferd im Hause (Villa Kunterbunt) untergestellt war. Darüber hinaus wird Fräulein Langstrumpf darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Behörde ein tierpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben hat, welches mögliche negative Persönlichkeitsveränderungen bei Pferden durch beidarmiges In-die-Luft-Stemmen zum Gegenstand hat“.
Zum Weiterlesen: Tatblatt 91/1998, Blog der Jungen Grünen.