233/366: Sozialstaat Österreich. Das Volksbegehren

Das Volksbegehren Sozialstaat Österreich (2002)
Das Volksbegehren Sozialstaat Österreich (2002)

Im April 2002 wurde das Volksbegehren „Sozialstaat Österreich“ abgehalten. Der sogenannte „Einleitungsantrag“, der an das Innenministerium geht, war von Werner Vogt, Stephan Schulmeister, Emmerich Talos, Ernst Berger und Elisabeth Paschinger eingereicht und von 38.425 Personen unterstützt worden.

Das Volksbegehren selbst wurde von 717.102 Personen unterzeichnet, das sind 12,20%.

Ziel war, dass dem Artikel 1 der Österreichischen Bundesverfassung folgender Absatz angefügt wird:

Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele. Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme. Die Finanzierung der Staatsaufgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten.

„Dass die Grünen das Volksbegehren unterstützen, versteht sich von selbst. Wir sind überzeugt, dass Österreich nur dann ein reiches und menschenwürdiges Land bleiben wird, wenn es ein funktionierender Sozialstaat bleibt. Nur so ist der gesellschaftliche Zusammenhalt gewährleistet“, sagte der Wiener Landessprecher Albert Steinhauser in einer Presseaussendung vom 1. April 2002. Volker Plass, Vorsitzender der Grünen Wirtschaft, sagte in einer Presseaussendung vom 21. März 2002: „Eine solidarische Gesellschaft, die ohne Ausgrenzung und Benachteiligung von Schwächeren auskommt, ist die beste Voraussetzung für eine florierende Wirtschaft.“

In einer Broschüre brachten die Grünen Beispiele, die die Dringlichkeit unterstrichen. Hier eines zum Thema Wohnen:


Leistbare Wohnungen für alle

Wohnen ist teuer genug. Für viele Menschen in Wien zu teuer. Noch dazu ist die Wohnbauförderung oft ungerecht verteilt.
Der alleinstehende 35-jährige Akademiker Karl K. wohnt seit Studienzeiten in einer Gemeindewohnung, die er vor fünf Jahren von seinen Eltern übernommen hat. Er verdient € 1.935,90 netto monatlich und bezahlt für 58 m2 € 305,95 Monatsmiete inklusive Betriebskosten und Steuern. Er muss also 15,8 % seines Monatseinkommens für die Miete verwenden. Mag. K. bekommt natürlich keine Wohnbeihilfe, weil er ja gut verdient.

Die Frau im Stockwerk darüber ist Verkäuferin in einem Lebensmittelladen und verdient € 961,53 monatlich. Für ihre exakt gleich große Wohnung bezahlt sie den gleichen Mietzins. Sie benötigt also 31,8 % ihres Monatseinkommens für Mietzahlungen und bekommt dennoch ebenfalls keine allgemeine Wohnbeihilfe, weil sie zu wenig verdient! Für die allgemeine Wohnbeihilfe ist nämlich ein Mindesteinkommen notwendig.

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